Journal of the International Law Department of the University of Miskolc


Miskolc Journal of International Law

Miskolci Nemzetközi Jogi Közlemények

 

Vol. 1. (2004) No. 2. pp. 8-20.


István Stipta: Early ideas on the Alliance of European States, especially the French conception 

For medieval thinking – quite for a long period of time – it was natural and obvious that Europe was, in the first place, a community united by religion, whose boundaries corresponded to those of the influence zone of Western (Latin) Christianity. Nevertheless, the first ideas on integration specified such requirements that, by reducing the influence and power of the Popes, consequently outlined an alliance of states based on their common interests and regulated by common official rules. It was Dante Alighieri who, in his work titled “The Monarchy”, first suggested the necessity to create such a secular federation of states. 

Dominican monk Pierre Dubois, in his work published in 1306 under the title “De recuperatione Terrae Sanctae”, proposed an alliance of European catholic rulers and kings. In order to reinstate peace in Europe, he supported the foundation of such a common state whose member states were not to be authorized to quit the alliance already created. The allies were not to declare war and – in the event that any of them broke such rule – they were to lose their independence, area and property. The most farsighted element of such project was that Dubois supported the foundation of a permanently operating international court of peace. 

The novelty of the European concept of Silvio Piccolomini – later Pope Pius II – was that he did not identify the continent as the realm of Western Christianity, but considered it the home of the peoples living therein. He demanded the recruitment of a common European army in order to fight the Turks and he desired to put this army under unified State command. The new element in the concept of George Podjebrád was that he broke with the concept of medieval universalism and, instead of such idea, he proposed such a voluntary federation of independent states within the framework whereof the singular states were to renounce their right to declare war against one another, their financial independence and their sovereignty in foreign affairs. On the other hand such plain failed to take into consideration the powers represented by the German Emperor and the Pope, as its goal was to create the alliance of the princes and rulers of small states against the two universal power representatives. 

In the XVII century the concept on European unification that produced the greatest effects, was the work of Maximilian de Béthune, better known as the Prince of Sully. The author emphasized the necessity of equilibrium of powers among the states, and contemporaneously aimed at guaranteeing such equilibrium by the respective institutions. 

The study is concluded with the summary of the European concepts elaborated under the influence of Enlightenment. The ideas of Saint-Pierre, Rousseau or Bentham represented a certain breaking up with the cabinet policy of the previous era of Enlightenment and they demanded such openness and transparency of State and government activities that we may consider valid until our present days. 

 

István STIPTA[1]:

 

Frühe Vorstellungen von der Kooperation der europäischen Staaten, mit besonderer Rücksicht auf die französische Ideen

 

Europa-Begriff im Mittelalter

 Für die mittelalterliche Denkweise war es lange natürlich, dass Europa in erster Linie eine religiöse Gemeinschaft ist, seine Grenzen dehnten sich bis dorthin aus, wo das Christentum mit lateinischem Ritus Einfluss übte. Auch die zeitgenössische europäische Einheit bildete sich auf der Basis des Katholizismus und als Einheitsdrang der Kirche. Die frühesten Integrationspläne[2] formulierten aber solche Ansprüche, die mit dem Zurückdrängen der Papstmacht und Interessengemeinschaft der Staaten zugrunde ihre institutionalisiert geregelten Betreibungen umrissen. Dante Alighieri, der mit der Augustinuskonzeption des durch die Kirche gelenkten Staates gebrochen hatte, kam ihm die Nötigkeit der weltlichen Föderation unter den Staaten vor.[3] Das am Anfang des 13. Jh. erschienene Werk lehnte die Theorie „zwei Säbel” ab, die den Primatus der Papstmacht verbreitete und der Staat wurde als eine abhängige weltliche Institution von der Kirche angesehen. Zum Erreichen der erdlichen Seligkeit – seiner Meinung nach – reicht nicht der gute Wille der Staatsmänner, sondern man braucht auch eine institutionelle Garantie. Eine der wichtigsten Garantie wäre eine einheitliche Regierung aller Staaten der Welt. Der Kaiser an der Spitze des Weltstaates hätte die heiligste Aufgabe, nämlich das Erschaffen des Menschenfriedens. Der Herrscher soll dabei die Eigenart der Völker in Achtung nehmen und soll deren Grundgesetze in Ehren halten. Die Originalität von Dantes Auffassung steckt sich kategorisch im Trennen der kirchlichen und weltlichen Macht. Wahr, es ist ein Beweis dafür, wie ein Dokument auf eine breite Zusammenfassung aufrufend wirkungslos bleiben kann, wenn die konkreten politischen Bedingungen außer acht lassen sind.

 Dantes Konzeption von einem universalen Staat steht im diametralen Gegensatz zu den zeitgenössischen Tendenzen der Staatsentwicklung, eben zur zeit der Erscheinung seines Werkes begann die Entstehung der Nationsstaaten – mit Grenzen verbunden – in Europa. Es werde ein Standpunkt, der die politische Realität der Zerrissenheit in Achtung Normannen Dominikanermönch, Pierre Dubois genommen hat, von den der durch sein Werk „De recuperatione Terre Sancte” aus dem Jahre 1306 berühmt wurde.[4] Der Plan wollte den Staatenbund der europäischen katholischen Fürsten begründen. Es wollte im Interesse der Wiederherstellung eines gemeinsamen Staates begründen, dessen Mitgliedstaaten aus diesem Bund nicht würden heraustreten können. Die gebundenen Staaten können keinen Krieg beginnen und wenn sie dieses Verbot übertreten, verlieren sie ihr selbständiges Dasein, Territorium und Vermögen. Ein historisch Vorwärtsweisendes Element seines Planes war die Herstellung eines ständig lautenden internationalen Friedensgerichtes. Die Staatsführer könnten an den Kongressen, - der natürlich von dem französischen König einberufen und geführt worden wäre -, die Interessen der Mitgliedstaaten abstimmen könnten und die Teilnehmerstaaten im Falle des unlösbaren Meinungsunterschiedes an den Papshof als letztes Forum wenden würden. Der Plan hatte auch die wirtschaftliche Einheit der europäischen Staatsgemeinschaft vor. Der Verfasser schlug vor, alle europäische Staaten nur solche Produkte herzustellen, die billiger von ihnen produziert werden, als in anderen Mitgliedstaaten. Von den Staaten des Bundes waren die eroberten Kontinentalterritorien aufgeteilt worden, könnten Jerusalem und seine Umgebung einen internationalen Status bekommen. Der erste umfassende europäische Einheitsplan warf die Organisierungsreform der Kirche auf, weiterhin wurde von ihm eine ausführliche kulturelle und Unterrichtskonzeption für die Staatsgemeinschaft ausgearbeitet. Durch den organisierten Unterricht wären die christlichen Jugendlichen zur Rückvergütung der Bewohner in der Ostwelt geeignet. Die Schulbildung würde bis zum dreißigsten Lebensjahr des Schülers dauern, sie würde nach einem bestimmten Unterrichtsplan einheitlich andauern. Der Plan wollte die französischen Interessen zur Geltung bringen, nach seiner Verwirklichung – durch die Veränderung der Einflusszonen der europäischen Staaten - könnte ja die Hälfte des Gebietes von dem französischen König beeinflusst werden. Historisch war es der erste solche Einheitsplan, der auf ein auch heute angenommenes internationales rechtliches Grundprinzip gebaut werde. Die europäische Integration wurde in einem solchen staatsgemeinschaftlichen Rahmen vorgestellt, deren Mitglieder freiwillig von einem Teil ihrer Souveränität absagen, der Schutz der Mehrheit, die in der Staatsmacht bleiben, wäre von der Gemeinschaft garantiert.

Die zwei erwähnten Reformpläne teilten die Bewohner der Welt auf Christen und Nichtchristen auf. Nach dem Fall des Ost-Römischen Reiches erhob die westliche Welt Anspruch auf die Erbschaft von Byzanz. Der Europa-Begriff erweiterte sich auch geografisch, der Kampf gegen die Türken wurde ein einheitsschöpferischer Faktor es wurde der Gedanke eines neuen Kreuzzuges formuliert, der nicht nur Aggression und das Zurückdrängen des Osmanenreiches, sondern auch die Zurückgliederung des Griechenbodens und die Wiederherstellung der uralten Zivilisation zielte. Im Zeichen dieses Gedankens wurden die neuartigen Reformpläne von dem Humanisten, Silvio Piccolomini, formuliert, der später Papst Pius II. wurde.[5]

 Die Neuigkeit seiner Europa – Auffassung bestand darin, dass er bei der Qualifizierung der Bevölkerung zum ersten Mal eigenartige Merkmale außer der Religion, auch getrennte kulturelle und historische Eigentümlichkeiten suchte. Der Begriff des Erdteils bekam auch einen neuen Sinn, Europa wurde nämlich nicht mehr mit dem westlichen Christentum identifiziert, sondern es wurde als die Heimat der hier lebenden Bevölkerung bezeichnet. Im Interesse des türkenfeindlichen Kampfes forderte er die Auferstehung einer gemeinsamen europäischen Armee, die er einer einheitlichen Staatslenkung unterordnen wollte. Als Papst kämpfte er erfolgreich für die Wiederherstellung früherer Berechtigungen der Kirchenhäupter.

Unter den zeitgenössischen politischen Vorstellungen soll der Föderationsplan des tschechischen Königs, Georg Podjebrád besonders in Betracht genommen werden.[6] Der Herrscher, der die eigenen Nationsinteressen in den Vordergrund stellte, wollte auch ein türkenfeindliches Bündnis hervorbringen, aus dem er aber den Papsthof ausschließen wollte. Der erste in textlicher Form konstruierte Föderationsplan (1474) in der europäischen Geschichte war der völkerrechtliche Vereinbarungsplan formal von Frankreich, Tschechien und Wenedig. Die Vertragspartner vereinbarten, dass sie ihre Rechtsstreite gütlich richten werden und einen äußeren Angriff gegen die Vertragschließenden kollektiv abschlagen werden. Sie verpflichten sich, dass es zum Entscheiden der Konflikte zwischen den Mitgliedstaaten ein Bundesgericht ins Leben gerufen wird. Die Föderation soll offen betrachtet werden, die äußeren Staaten hätten mit der Zustimmung der Versammlung, die aus den Delegierten der Mitgliedstaaten besteht, zu den gleichberechtigten Mitgliedern des Bundes kommen können. Die gebundenen Staaten können selbstständige Steuer auswerfen, der Zehnte der Kirche muss der Zentralen Schatzhammer abgegeben werden, und aus dieser Summe sollen die Kosten des gemeinsamen Heeres bestreitet werden. Eine Bundesversammlung entsteht aus den Vertretern der Mitgliedstaaten, die fünf Jahre lang gewählt wird, und von der mit jährlich geändertem Sitz der gemeinsame Staat geführt wird. Es ist die Neuartigkeit des Planes, mit dem eigenartigen mittelalterlichen Universalismus aufgehört zu haben. An seine stelle trat eine Auffassung der freiwilligen Föderation der einzelnen Nationalstaaten, in der die einzelnen Staaten auf das Kriegsrecht gegeneinander, auf die finanzielle Hauptmacht und auf die Souveränität der auswärtigen Angelegenheiten verzichten. Das Bündnis wäre verpflichtet, die Mitgliedstaaten von dem äußeren Angriff zu verteidigen. Die vorgestellte Konstruktion hat vollkommen einen weltlichen Charakter, das Interesse und die Religion der Untertanen würden nicht von dem Papst sondern von den Fürsten verteidigen. Der Plan rechnete mit der Macht des deutschen Kaisers und des Papstes nicht; es hätte gegenüber dem zwei Universalmächten den zwei Universalmächten das Bündnis der kleinstaatlichen Fürsten verwirklichen wollen.

 

Der Plan der Neuverteilung von Europa

 Mit der Erweiterung des geographischen Weltbildes änderte sich im Wesentlichen das mittelalterliche Denken. Neben der Reformation führte auch der Nationalismus einen Angriff gegen die Kirche und gegen die von ihr vertretende christliche Europa-Anfassung. Mit Entstehung der absolutistischen Monarchien von der Seite der großmächtigen weltlichen Herrscher entstand ein Bedarf auf das Zu Stande bringen einer Universalmacht, die den ganzen Erdteil zusammenfasst. Aber die Bestrebung warf den Bedarf der Zusammenarbeit der kleineren Staaten auf, die in ihrer Selbstständigkeit bedroht sind. Unter den zeitgenössischen außenpolitischen Konzeptionen taute eine Vision eines Staatsbündnisses immer öfter auf, die die größeren und kleineren Staaten zu einheitlichen Rahmen bringendes Gleichgewicht in der Macht schaffen könnte. Nach den Religionskriegen gab es einen allgemeinen Bedarf für den Frieden und Ordnung im ganzen Europa. Erasmus von Rotterdam schlug schon früher in seinem Werk „Die Klage des Friedens” die friedliche Anordnung der Streite zwischen den Staaten vor. Er betonte zum ersten Mal die Nötigkeit der Gebietsbereinigung zwischen den christlichen Herrscherhäusern, die nach seiner Meinung zum Beseitigen der dynastischen Streitigkeiten führen könnte. 

Der europäische Einheitsplan mit größter Wirkung stammt von Maximilian de Béthune, vom Herzog Sully. „Die weise königliche Regierung”, die umfangsreiche Denkschrift, deren einzelne Teile zwischen 1638 und 1662 erschienen, wurden die ehemaligen außenpolitischen Vorstellungen des französischen Königs, Heinrich IV. zusammengefasst und weiterentwickelt.[7] Das war die erste solche Anfassung, die die Notwendigkeit der künstlichen Herstellung Machtgleichgewichts zwischen den Staaten betonte, strebte sie auf einmal nach deren institutioneller Sicherung. Der Wert der Vorstellung wurde dadurch erhöht, wie es auf die zwei schweren Probleme des zeitgenössischen Europa reagierte: auf die übermächtlichen Bestrebungen der Habsburger und auf die religiösen Gegensätze, die zu den blutigen kämpfen führten. 

Was die inneren Angelegenheiten von Europa betrifft, sollte vor allem ihre religiösen Fragen geordnet werden. Dementsprechend wurde die Anerkennung der Gleichberechtigung der katholischen, reformierten und lutherischen Kirche von Sully betrieben. In dem zustande bringenden Bündnis hätten alle Staaten deklariert werden, was für Religionen erlaubt werden. Diese Antwort soll die anderen Staaten in Ehren halten. Die Entscheidung hätte nicht zur Reformation kommen können. Alle Bewohner sollten der in ihrer Heimat angenommenen Kirche anschließen. Wer die offizielle Religion nicht annimmt, der das Land frei verlassen kann. Der Reformplan betonte das Erschaffen des Gleichgewichts in der Macht zwischen den Staaten. Nach reinem Standpunkt sollte Europa auf 15, gleichgroße Staaten geteilt werden. Der radikalere Plan aller früheren setzte das Durchzeichnen der Landesgrenzen nach geografischer Hinsicht voraus. Die Neuaufteilung der Gebiete mit gemeinsamem Einklang wäre es im Sinne der Gerechtigkeit geschehen. Er wollte die Staaten in drei Gruppen teilen. Es gäbe das sog. Wahlkönigtum, zu dem sechs Staaten gehört hätten. Frankreich bliebe in originellem Zustand, der Verfasser wollte keinen Vorteil zugunsten seiner Heimat. England würde auf seinem originellen Gebiet bleiben, aber es sollte die Eroberung neuerer Gebiete auf dem Kontinent absagen. Spanien würde außer der Iberischen Halbinsel bringen, es könnte auch weiter alle seine Überseekolonien besitzen. Dänemark, das sonst freiwillig von den Eroberungen fern blieb, würde innerhalb seiner originellen Grenzen blieben. Die Ausbreitung des schwedischen Hoheitsgebietes war auch nicht geplant. Lombardien, als ein neuer Staat würde die Gleichgewichtsahngelegenheit in Süd-Europa dienen. Sein Gebiet hätte aus Savoy und aus dem zu erobernden mailändischen Herzogtum unter spanischer Macht bestanden. 

Unter den fünf Wahlmonarchien würde das Deutsch-Römische Reich innerhalb seiner historischen Grenzen, aber das soll die endgültige Spaltung von Deutschland und der Schweiz zur Kenntnis nehmen. Es wäre ein ausgedehnter, aber nicht zentralisierbarer deutscher Staat, wo es Kaiser Freiwahl gäbe, zustande gekommen, der wegen seiner Gebietsverluste in Europa durch einige Kolonien in Asien und Amerika Trost finden könnte. Der Papststaat würde Süd-Italien bekommen, dadurch würde er neben dem lombardischen Königtum zu einer anderen bestimmten Macht auf der Halbinsel. Im Zeichen der radikalen Umgestaltung des mitteleuropäischen Gebietes würde das Ungarische Königtum seine ehemalige Unabhängigkeit zurückbekommen, das in erster Linie bei der Freikönigwahl zustande kommen würde. Unsere Heimat war von Sully als Verteidigungsbastei in dem christlichen Europa betrachtet. Nach einer Variante des Planes würde das ungarische Königtum auch die österreichischen Kolonien von den Habsburgern bekommen, es gab aber eine Bedingung, demnach unser Land an keine Eroberungen auf den Balkan denken darf. Durch den Plan wird auch Polen als der Verteidiger des Christentums beobachtet, das eine unbegrenzte Eroberungsmöglichkeit auf die Kosten des Russischen und Osmanischen Reiches bekommen hätte. 

Diese zuletzt erwähnten zwei Staaten wurden nie ein Teil von Europa – wegen ihrer religiösen Unterschiede. 

Der Plan rechnete mit vier Republiken. Die niederländische Republik hätte die nördlichen protestantischen Vereinigten Kolonien (Holland) und die südlichen – katholischen – Niederlanden geeinigt. Auch das Territorium der Schweiz hätte ausgebreitet: Ihr neues Gebiet wären Tirol, Elsass, Trento und die Grafschaft Burgund. Die Republik Venedig würde sich mit Sizilien erweitern, die Republik Italien wäre von den Ortsdynastien beherrscht und würde aus Teilen, die nicht zu anderen Staaten gehören, bestehen. 

Zur Veränderung dieses Gleichgewichtszustandes käme es nur auf friedlichem Wege. Eine der wichtigsten Aufgaben des gemeinsamen Rates im ins Leben zu rufenden Staatsbündnis wäre die Behaltung des Gleichgewichts. Es wurde zwei Vorstellungen von Sully für die Zusammensetzung und Kompetenz der höchsten Regierungskörperschaft formuliert. Nach der einen gäbe es einen Rat mit 66 Mitgliedern, sie würde in jedes dritte Jahr erneuern. Die einzelnen Mitgliedstaaten würden ihre Delegiertenplätze im Verhältnis von ihrem internationalen Einfluss bekommen. Die Großmächte hätten 4-4, Ungarn, Tschechien, Schweiz und Holland 2-2 Delegierten geschieht. Der zentralen Körperschaft würden drei Regionalbeiräte in der praktischen Vollzugstätigkeit helfen. Die erste Regierungsunterstelle ist Krakau, zu dem die nördlichen und Mediterrangebiete gehören. Die Körperschaft in Trento würde das mitteleuropäische und Mediterrangebiet organisieren, die Staatssachen der west-europäischen Länder würden in Paris erledigt. 

Nach der anderen Variante würde die Körperschaft immer gemeinsam Sitzung halten, erst ihr Sitz würde jährlich ändern. Diese Variante plante neben dem gesamteuropäischen Rat auch die Organisierung von sechs Regionalraten. Die Sitze würden durch gemeinsame der Staaten bestimmt. 

Die Beiräte hätten in der Mehrheit der gemeinsam zu beobachten Sachen. Der Plan zählte die religiösen Fragen hierher, die eventuelle Veränderung der früheren Entscheidungen, die Entscheidung von Kosten des Heeres und die Aufteilung der eroberten Gebiete, die Gerechtes und allgemeines Gleichgewicht sichert. Nach den Anmerkungen zum Plan sollten diese Gebiete in erster Linie unter den Wahlkönigtümer und Republiken aufgeteilt werden. 

Nach dem Befestigen des Bündnisses könnte niemand es verlassen. Im Falle einer Friedensstörung könnte das gemeinsame Gewehr gegen den Mitgliedstaat einen Angriff richten. 

Der Plan hatte große Wirkung auf die späteren europäischen Einheitspläne. Der Plan „Für den ewigen Frieden” des Abbés, Saint-Pierre aus dem Jahre 1713 wurde auch in solcher Mentalität geschrieben.[8] In dem Werk kommt die Vorstellung von Sully von einem solchen Europa vor, wo die Länder ein allgemeines Bündnis auf Vertragsgrund zustande bringen und die Kriege werden für ewig abgewiesen. 

Beide Pläne wurden von Rousseau unterstützt, besonders die Wichtigkeit der Amtgarantie der friedlichen Zusammenarbeit wurde betont. Zur Zeit des österreichischen – piemontschen Krieges 1859 wurde „Der große Plan” ins Deutsche übersetzt und propagiert von Napoleon III. unter eigenem Namen. In der Einleitung gab es, dass der Krieg gegen Österreich nicht anders ist, als der Zurückkehrensversuch zur zeitgenössischen Friedenspolitik des französischen Königs, Heinrich IV. Die neuartige Vorstellung, die auf die friedliche Bereinigung der Staatsverhältnisse richtete, wurde auch vom 20. Jh. geehrt. Darauf wurde es bei der Schiedsrichterbeurteilung der Konflikte zwischen den Staaten, beim Errichten des internationalen Gerichtes, beim Zu Stande bringen des Völkerbundes, bei der Bestimmung der universalen Friedensrechte, hauptsächlich der Gewissensfreiheit nach dem II. Weltkrieg hingewiesen.[9] 

 

Einheitspläne im Zeichen des Rationalismus

Der westfälische Frieden (1649) öffnete eine neue Epoche der europäischen Geschichte. Nach dem Ende des 30jährigen Krieges beendete die Etappe der Religionskriege und wurden die Grenzen der Nationalstaaten für eine lange Zeit stabilisiert. Der Frieden wurde durch die erste gesamteuropäische Konferenz geschafft, an dem die zu interessierenden Staaten teilnahmen. Die Sicherung der im Frieden vorgeschriebenen Gebietsenderungen war nicht mehr die Person des Kaisers oder des Papstes, sondern es war die kollektive Garantie der Staaten. Die Vereinbarung wurde von den Teilnehmerländern als souveränes Rechtssubjekt unterschrieben, es wurde keine universale Macht über sie anerkannt. 

Die neue politische Lage bewog es zur Schaffen umfangreicher Einheitspläne. Eine solche Vorstellung, die im Zeichen des Rationalismus geboren ist, stammt von Leibnitz.[10] Sein erster einheitsplan hatte nach einen lokalen Charakter, das Errichten der Schiedsgerichte nach Beispiel griechischer Amphiktyoniten und der Gedanke einer europäischen Gesamtregierung wurden betrieben. Der sog. Ägypten-Plan wollte aber schon die Ausdehnung der Europa-Grenzen, von ihm wurde die Einnahme von Ägypten gezielt und kam der Bedarf für eine weltweite Ausdehnung der europäischen geistlichen Werte vor. Die zu zustande bringende Weltstadt würde rational aufbauen, die naturwissenschaftlichen Ergebnisse würden zu Hilfe rufen und würden die Rechtsherrschaft gültigen. Im Zeichen der Universalität erschien der Europa-Plan von Johann Amos Comenius im Jahre 1662.[11] Der Grund des Weltbündnisses der Staaten ist demnach nicht die nationale Aufteilung, sondern wären die Kultur die Politik und die Religion. Auch die Regierungskörperschaft würde die Oberbehörde von Christi von den Teilnehmerstaaten anerkennen. „Der Rat des Wissens” ist einer Körperschaft aus Wissenschaftlern, die das besorgen würde, dass die Bevölkerung das nötige Wissen erwerben soll und eine entsprechende kirchliche Erziehung mit hohem Niveau bekommen soll. Mit der Ernennung des Glaubenslebens würde sich ein „Konsistorium” beschäftigen, solange eine Körperschaft „Friedensrat” über die Streitfragen zwischen den Mitgliedsländern entscheiden würde. 

Auf dem Kontinent brachen inzwischen schwere Kriege aus: zur Zeit der Herrschaft Ludwig XIV. kann man wieder von einem 30 jährigen Krieg, der Sonnenkönig kämpfte ja 29 Jahre lang während seiner 54 jährigen Herrschaft gegen die Rivalen europäischen Möchte und die Türken. Er setzte die letzte Offensive der Geschichte des Osmanenreiches gegen Europa fort, das von den inneren Schlachten schwach wurde. Noch dazu begann ein Krieg zwischen Frankreich und England im Jahre 1688 für die Meeresmacht, demnach die Flotte von Frankreich im Jahre 1692 vernichtet wurde. Darauf folgend – wegen des spanischen Erbkrieges – wurde die kontinentale Kraft von Frankreich schwach, sein Machteinfluss wurde, in Europa bedeutend abgenommen. Nach dem Utrechter Frieden (1713) wollte es das europäische Gleichgewicht wiederherstellen, ebenso wie früher der Westfälische Frieden 1649 es wollte. Das entstandene Machtgleichgewicht schaffte wirklich für ein paar Jahrzehnte Frieden, deshalb wollten mehrere Zeitgenossen auf diesem Grund eine ideale Staatseinrichtung zustande bringen.

Für andere was aber dieser Gleichgewichtgedanke kompromittierend. Das verhindert nämlich den Ausbruch der Kriege seit 1649 zwischen den einzelnen europäischen Ländern. Ein Teil der zeitgenössischen Denker und Politiker suchte andere Lõsungen statt der Gleichgewichttheorie. Die Gleichgewicht-Theorie wurde durch in der Publizistik immer von mehreren beurteilt, diese Kritik betraf oft auch den fürstlichen Absolutismus. Die Kriege bedienten meistens die dynastischen Interessen, hatten immer seltener einen Nationalcharakter. 

Die Beurteilung vom Gebiet des geistlichen Lebens betraf nicht nur die Politik der Herrschaft, sondern auch die Tradition und Religion. In dieser Epoche wurde es festgestellt, dass es auch außer Europa außerordentlich bedeutende kulturelle Werte gibt. Immer mehrere Utopien tauchten von solchen Staaten auf, die auf republikanischer Weise regiert sind und in denen der religiöse Dogmatismus eine bestimmte Rolle nicht mehr spielt. Die Idee der Aufklärung band wieder die kultivierten europäischen Staaten zusammen und gab Grund dazu, der Erdteil wieder – nach den Worten von Voltaire – als eine Republik aus mehreren Provinzen beobachtet zu werden. 

Ein markanter Vertreter dieser Theorie war der Abbé, Castel de Saint-Pierre, der die Theorie des berühmten Fürstenbundes ausarbeitete.[12] Er forderte schon in seinen frühen Schriften eine politische Akademie aufzustellen, wo der bedeutendste Politiker Frankreichs lehren würde. In diesem Forum könnten die Jugendlichen die Kunst der Regierung erlernen. Von den besten Studenten würden die Minister und die höchsten Staatsbeamten kommen. Der Akademie könnte alle Bürger einen Vorschlag eingeben, von denen die Nützlichsten aus der Hinsicht der Staatsregierung mit hohen Preisen belohnt würden. So könnten – schrieb er – auch noch die unklügsten Könige regieren. Er schlug das erste Mal vor, die Steuerbekenntnis und das Steuertarif-System einzuführen. Auf dem Gebiet der Sozial-, Handels- und Unterrichtspolitik machte er zahlreiche Anträge. Vor Adam Smith entdeckte er die Bedeutung der Arbeit und schlug die Gründung der Börse vor. Er forderte auf kirchlichem Gebiet, die Geistlichen nicht von der römischen Kurie, sondern vom Staat abzuhängen. Er wollte die Beiseitelegung der päpstlichen Anordnungen, die Vernichtung des Zölibats, die Teilnahme des Mönchordens an der Krankenpflege und Unterricht ermöglichen. Er wollte den Geburtsadel abschaffen und den gekauften Adel allgemein machen. Der Kaufpreis hätte er hoch bestimmt, von der eingeflossenen Summe hätten die allgemeinen Arbeiten finanziert werden sollen. 

Die erste Version seines berühmten Friedensplans entstand im Winter 1706. In einem dessen Detail schreibt er, dass es eine ständige Schiedskommission benötigt, die im Falle der Meinungsunterschiede in der Zukunft entscheidet, und zu der die strittigen Handelssachen zwischen den Staaten gehören. Der Plan mit sieben Kapiteln erschien ohne den Namen des Verfassers im Jahre 1712 in Köln. 

In dem ersten Kapitel bestimmt er seinen geschichtsphilosophischen Standpunkt, der in vieler Hinsicht an Kant erinnert, mit dem unterschied, dass die Auffassung von Saint-Pierre nicht ethische, sondern utilitarische Grundstellung hat. Er meinte -ähnlich wie Hobbes-, dass der Mensch von seiner Natur an schlimm ist, aber sein Sicherheitsbedarf zwang ihn eine Gemeinschaft zu schaffen, die Staatsmacht anzuerkennen, die seinen Besitz verteidigt, von der Rechtlosigkeit, von der Gewalt schützt und sich von dem Streit gegen andere Bürger entscheidet. Diese innere Sicherheit sollte auf ein internationales Niveau gehoben werden, das den ewigen Frieden garantieren würde. Die Fürsten sind verpflichtet, die Sicherheit für alle Privatleute zu garantieren. Die Staatssicherheit können aber die Verträge und das ausgebildete Gleichgewicht nicht wirksam schützen. Der Frieden könnte erst so gesichert werden, wenn die Herrscher – wie auch die Bürger – eine Gemeinschaft bilden würden. Diese Gemeinschaft so dauerhaft sein. Der Verfasser trat für die monarchische Form ein, aber es wurde betont, dass die Fürsten das Interesse der Untertanen vor den Augen halten sollen. 

Im zweiten Kapitel soll das Deutsche Reich als Vorbild betrachtet werden, es wird als ein mögliches Staatsgebundenes Modell analysiert. Im dritten Kapitel werden die Vorteile aufgezählt, die ein europäisches Staatsbündnis bedeuten würden. Die Kollektivität brächte eine Veränderung auf jedem Gebiet des Lebens: der Handel würde verstärkt, die Einwohnerzahl würde vergrößert. 

Die Einkommen wären bedeutender, die Staatsausgaben würden vermindern. Aus Mangel an Krieg würde durch die Wirtschaft stärken.

Das vierte Kapitel enthält die wichtigsten Gedanken aus der Hinsicht der Integration. Dieser Teil des Werkes ahmt die  Form des Bundesvertrags nach, es besteht aus 12 Artikeln. In dem ersten wird es festgestellt, dass die Fürsten, die unterschreiben können, ein ständiges Bündnis zustande bringen, das den ewigen Frieden für das christliche Europa sichert. Das Bündnis tritt gegen die mohammedanische Herrschaft gemeinsam auf. Die Herrscher im Bündnis bringen mit Hilfe ihrer Vertreter einen ständigen Bundesrat zustande, der in einer freien Stadt tagt. Der zweite garantiert, dass das europäische Bündnis in die Regierung der einzelnen Länder nicht interveniert, es achtet nur, die Staaten ihre eigene Verfassung zu behalten. Den Herrschern wird Hilfe beim Zurückdrängen der Ruhestörungen geleistet und die Erbfolge wird garantiert. Der dritte Artikel schützt die Herrschermacht der einzelnen Staaten. Diese Macht will gegenüber fremder Interventionen und auch innerer Aufrührer garantiert werden. Wenn es einen Schlag gegen das Herrscherhaus gibt, bringt das Bündnis eine Untersuchungskommission zustande, stellt militärische Truppen auf und die Sünder werden gestraft. 

Als Vierter verbanden sich die Herrscher zur Behaltung „status quo”. Gar kein Gebiet, unter gar keinem Rechtstitel kann in der Zukunft Eigentümer wechseln. Die Staaten geben alle Ansprüche auf, die sie früher gegeneinander erhoben hatten. Die Mitglieder des Bündnisses können erst dann einen Vertrag schließen, wenn es vom 2/3 der außer Gebliebenen erlaubt wird. 

In den weiteren Punkten der geplanten Verabredung wird es festgestellt, dass die Handelsgesetze im Interesse der internationalen Verkehrsentwicklung in allen Ländern gleich sein sollen. Außer der Lebensmittel müssen allen Warenverkehr zollfrei machen. Kein einziger Herrscher kann gegen einen anderen mit Gewalt auftreten, außer wenn er für Feinde von Bündnis erklärt wird. Alle anderen Streitfragen sollen vor das Bündnis gebracht werden, in dem man nach Einklang strebt. In dessen Mangel soll ein Schiedsgerichts fahren ausgeführt werden. Wenn das Urfeil von dem einen der Partner nicht vollgeführt wird, wird er vom Bündnis zum Feinde erklärt und wird ein Feldzug gegen ihn geführt. Der unter strafe ist, soll die Kosten des Krieges tragen und verliert alle solche Gebiete, die vom Bündnis bis zum Waffenstillstand erobert wurden. 

Das vierte Kapitel des Planes enthielt auch Institutionsvorstellungen. Ein vorgestellter Bundesrat der europäischen Gemeinschaft besteht aus 24 Mitgliedern. Sie verfügen je über eine Stimme. Die Teilnehmerländer: Frankreich, Spanien, England, Holland, Savoya, Portugal, Bayern, Österreich, Lothringen, Schweden, Dänemark, Polen, Papststaat, Russland, Kurland (Danzig, Hamburg, Lübeck), Preußen, Sachsen, Pfalz, Hannover und die kirchlichen Kurfürsten. Die Kosten der Bundesverwaltung werden die Mitgliedstaaten im Verhältnis vom Einkommen zur Bevölkerung getragen. Von den nicht so wichtigen Verfahrensfragen kann durch einfachen Majoritätsbeschluss entschieden werden. Sonst braucht man 2/3 Mehrheit zu den sachlichen Entscheidungen. Im letzten Abschnitt wird es festgestellt, dass der Bundesvertrag nur mit übereinstimmendem Votum der Mitgliedstaaten verändert werden kann. 

Das fünfte Kapitel betonte, dass jeder Punkt des Planes jederzeit, sowohl in Friedenszeiten als auch zu Kriegszeiten vollstreckt werden kann. In den sechsten und siebten Kapiteln strebt man nach dem Vorbehalt gegen den Plan wider zu Regen. 

Voltaire empfängt die Einheitsvorstellung mit Sympathie und auch Leibnitz qualifiziert sie als Beispiel. Der Verfasser korrespondierte darüber mit Friedrich dem Grossen. Der große  Herrscher erklärt auch ähnliche Gedanken, aber er meinte, dass die Erschaffung des Friedens die persönliche Pflicht der Herrscher ist. Nach seinem Standpunkt kann ein Krieg gegen die anderen rechtmäßig sein, wenn es einen präventiven Charakter hat. 100 Jahre später schätzt Georg Sand diesen Plan hoch ein: es sei revolutionär, verfassungsmäßig und humanitär.

 

Europa-Konzeptionen im Geist der Aufklärung 

Mitte des 18. Jh. Trifft man wieder mit den Gedanken von Abbé Saint-Pierre, aber in der Form, wie es von Jean Jacques Rousseau neu formuliert wurde.[13] Rousseau kritisierte um 1750 in seinen Schriften die sozialen Ungerechtigkeiten, das komplizierte Rechtssystem und das zeitgenössische Lehren der Theologie scharf. Der große Denker – im Gegenteil zu Hobbes – schrieb über den Naturzustand unter den Menschen nicht als Krieg, sondern er sah die Verwirklichung des paradiesischen Zustandes im Freibesitz. Das ist die Ursache, dass die Leute eine neue bürgerliche Gesellschaft wollen und damit sind auch die Kriegsforderungen zu erklären. Der ständige Krieg ist ja kein Naturzustand, sondern das Ergebnis der Entwicklung. Zum Erschaffen des Gesellschaftsfriedens ist aber der gesellschaftliche Vertrag unerlässlich. Das ist ein freiwilliges Bündnis zwischen den Gesellschaftsmitgliedern, im dessen Sinne die Gleichheit und Freiheit der Leute vom Staat garantiert wird. Der Fürst vertritt und verkörpert den Willen des Volkes. 

Rousseau wurde von den eleganten Kreisen beauftragt, Saint-Pierres Buch in leichtverständlicher Form umzuschreiben. Beim Textschreiben legte den Gedanken des Friedensschaffens auf neue Gründe. Er ging davon aus, dass die Leute lieber nach Interessen als nach Neigung oder Leidenschaft leben. 

Aus dem Werk des großen Vorgängers wurden zwei Bände gemacht. In dem einen wurde die originelle Gedankenreihe, in dem anderen sein eigener Standpunkt zusammengefasst. Der Auszug erschien im Jahre 1761. Schon die Weise seiner Zusammenstellung bezeichnet, dass Rousseau anders an Europa denkt, als Saint-Pierre. Dieser Unterschied äußerte sich vor allem darin, dass Rousseau die Zugehörigkeit zu Europa auf prinzipiellem Grund beurteilte, ob Russland und das Türkische Reich integriert werden können. Bei Erschaffung von Europa maß er den Römern eine bedeutende Rolle bei, die am Anfang mit einheitlichem Bürgerrecht, später mit gemeinsamer Staatsreligion der Vereinigung des Kontinents dienten. Im Mittelalter wurden die verschiedenen europäischen Völker durch die christliche Religion und die Kirche vereinheitlicht. 

Rousseau maß dem öffentlichen Recht nicht so eine beschwichtigte und ausgleichende Rolle bei, wie Saint-Pierre. Seiner Meinung nach kann der Krieg nur dann gemieden werden, wenn alle Staatsführsten nach Gerechtigkeit streben. 

Von diesen Prinzipien aus verengte Rousseau die 12 Artikel des Grundwerkes auf 5. Nach dem ersten sollen die europäischen Mächte einen ewigen Vertrag, der auf den Frieden richtet, schließen. Sie sollen ihre Bevollmächtigten zu einem ständigen Kongress, wo die politischen Streitfragen von neutralen Schiedsgerichten ausgeglichen werden. Als zweites wird die Zahl der Teilnehmer im Staatsbündnis, das Stimmenverhältnis, das Maß zu den gemeinsamen Kosten der Staaten von. Kongress festgestellt. Sein dritter Hauptgedanke ist die Garantierung des Bündnisses, was die Grenzen aller Mitgliedstaaten betrifft. Die Mitgliedstaaten haben alle früheren Streit untereinander auf. Man kann keinen Krieg gegeneinander führen, bietet gemeinsamen Schutz einem äußeren Angriff gegenüber. Das Wesentliche des vierten Kapitels stellt fest, dass alle Bundesstaaten, die den Beschluss des Schiedsgerichtes oder des Kongresses außer acht lassen, können entsprechenden Verhalten der gemeinsamen Interessen mit Waffenkraft gezwungen werden. 

Es wird zum Schluss festgestellt, dass die Vertreter dem Kongress alle Fragen berechtigt sind, zu unterbreiten, die vom Standpunkt der einzelnen Staaten oder Gesellschaft für wichtig gehalten sind. Die Körperschaft – es kann als eine vorübergehende Periode betrachtet werden- entscheidet darüber 5 Jahre lang einfach, dann mit ¾ Mehrheit. 

Der zweite Teil des Werkes enthält die eigenen Vorstellungen von Rousseau. Nach seinem Standpunkt bleiben alle seine Strebungen nach der Erschaffung des Nationalfriedens ergebnislos, wenn die Staaten untereinander ihre moralischen Prinzipien nicht gültig machen.

Ohne innere Reformtätigkeiten und ohne Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse kommt es nicht zur Verbesserung internationaler Kontakte. Rousseau erwartete die inneren Reformtätigkeiten nicht von freiwilliger Einsicht, sondern von freiem Willen. Er fand die gesellschaftliche Kontrolle wichtig, als letzte Lösung auch die Verwendung des Zwanges gegen den Herrscher. 

Im 18. Jh. wurde die Auffassung verstärkt, dass das wichtigste Argument neben dem europäischen Frieden und Einheit des Handels- und wirtschaftliche Interesse ist. Der Prozess der Integration wird nicht bloß durch die Rationalität, sondern auch durch das Interesse motiviert. Die Heimat des Gedankens war England, wo die Mehrheit der Aufklärungsgrundthesen auch in der Praxis zur Geltung kam. Solange man Anspruch auf ein Zurückdrängen der absolutistischen Fürstenmacht nach der Frieden-Vorstellung „das kontinentale Europa“ hat, wollte England die freien Handelsbedingungen auf diesem Weg erschaffen. Es ist kein Zufall, dass sich die Volkswirtschaftslehre zuerst hier zu einer selbstständigen Wissenschaft entwickelte. Der Merkantilismus, der das typische Wirtschaftssystem des Absolutismus war, setzte er den wirksamen Eingriff des Staates in die Wirtschaft voraus. In England entwickelte sich die Fisiokratenpraxis, nach der der Staat die Pflicht hat, den Besitz zu schützen und Freiheit den Teilnehmern des wirtschaftlichen Lebens zu sichern. Die Theorie nahm aber den Gedanken der wirtschaftlichen Lenkung nicht an, sie forderte die Handels- und Vertragsfreiheit. 

Eine Version dieser Auffassung war der Utilitarismus. Diese Richtung wurde von Jeremy Bentham in England vertreten.[14] Das Wesentliche dieser Theorie war die Nützlichkeit der menschlichen Tätigkeit. Alle müssen den eigenen Interessen folgen; der persönliche Erfolg ist auf einmal das Gemeinschaftsinteresse. Bentham’s epochales Werk formuliert den Anspruch auf einen allgemeinen und dauerhaften Frieden. Er benötigte im Interesse des Friedens nicht nur grundlegende innenpolitische Reformtätigkeiten, sondern auch die radikale Umgestaltung der Außenpolitik. Wie eine sinnvolle bürgerliche Aktivität innerhalb der Grenzen erwartet wurde, so benötigte sie auch eine aktive Mitwirkung von der Seite der Völker. Kein Herrscher kann die grundlegende Interesse anderer Länder außer Acht lassen, denn dadurch ein Konflikt entsteht, kann ein Krieg vorkommen. Das gemeinsame Interesse der Bevölkerung soll von den einzelnen Ländern berücksichtigt werden. 

Bentham zählte sieben Ursachen des Krieges auf. Dessen großer Teil war mit den absolutistischen Verhältnissen im Zusammenhang. An erster Stelle steht die Unsicherheit der Thronfolge, an zweiter die Spannung mit den Nachbarländern – wegen ungeklärten Machtverhältnissen. Dann gibt es noch territoriale Streite, Hoheitsrechte über neu entdeckte Gebiete, Strebungen nach Gebietsannexionen, Vorurteile in Religionsfragen und politische Streitsfragen. Das wichtigste Gegenmittel des Krieges hielt Bentham die Erneuerung des Völkerrechts. Vor allem müssen alle ungeschriebenen Völkerrechtsregeln, die gültig sind, kodifiziert werden. Dann müssen alle solche Fragen in nationale Gesetze kodifiziert werden, die rechtlich nicht eindeutig geregelt ist. Zuletzt schlug er im Interesse der Ausweichung der Rechtsprobleme vor, einheitlich die Gesetztexte zu interpretieren, die terminologischen Unsicherheiten auszuschalten. 

Daneben schlug er im vierten Kapitel seines Buches vor, eine internationale Organisation aufzustellen. Diese Körperschaft würde die zwei wichtigsten Bedingungen der Friedenserschaffung sichern: einerseits würde sie die Streite zwischen den europäischen Staaten beseitigen, andererseits würde sie an der Emanzipierung der Kolonien teilnehmen. Bentham hatte den Standpunkt, dass das Koloniensystem die höchste Ursache der Spannung unter den Staaten ist. Die Kolonien – nach seiner Meinung – sind defizitäre Unternehmungen, ihre Aufbehaltung kostet mehr, als der Profit, der von ihnen stammt. Weiterhin wird ihr Besitz als Luxus gezählt, eine Rivalität entsteht zwischen den Staaten. Nach seiner Meinung z. B. Frankreich erhält eine Kriegsflotte, weil es noch Kolonien hat. Wenn es keine Kolonien gäbe, wäre der Begriff „casus belli“ unbekannt. 

Er hielt das Vertragsschließen im Bezug des Zügelns der Stärke der Armee für wichtig. Die Aufbehaltung des Friedens könnte garantiert werden, wenn es einen Kongress und ein nationales Schiedsgericht gäbe, die den Staatsstreit auf friedlichem Weg entscheiden würden. Seiner Meinung nach wäre es wesentlich eine einfachere Aufgabe, als das Zu Stande bringen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, des Deutschen Reiches oder des amerikanischen Föderalismus. Was das Verfahren betrifft, schlug er vor, alle Staaten zwei Vertreter in den Kongress zu schicken, eine Delegation und einen Revisor. Der Kongress würde öffentlich verhandeln, alle vor sich unterbreitete Vorschläge und angenommene Beschlüsse müssten bekannt geben. Die wichtigste Perspektivaufgabe des Kongresses war die Erschaffung der Einheit der europäischen Länder. Nach der Resolution der höchsten Körperschaft könnte es gezwungen werden, die Urteile des Schiedsgerichtes könnten vollstreckt werden. Der Plan nahm an, dass die Pressefreiheit garantiert werden wird, so auch die Bürger der Staaten können die Entscheidungen der Gemeinschaft kennen lernen. Bentham war der erste Denker, von dem die Bedingungen des gut organisierten Staates und die Nationalfriedens festgestellt war. Er bekannte, dass die diplomatische Tätigkeit und Vorsichtigkeit annimmt, er meinte aber auch, dass die Hemmungslosigkeit der Politiker in der Diplomatie erfolgt. Die Verträge dürfen nie für Geheimnis erklärt werden, denn es gefährdet das Selbstbestimmungsrecht der Völker. 

Diese Gedanken bedeuteten einen Riss mit der Kabinetpolitik der aufgeklärten Epoche und forderten eine Offenheit im Staatsleben, die bis zu unseren Tagen gültig betrachtet werden kann. 

 


 


[1] Lehrstuhlleiterprofessor für Rechtsgeschichte an der Jurafakultät der Miskolcer Universität

[2] Rolf Hellmut Foerster: Die Idee Europa 1300-1946. Quellen zur Geschichte der politischen Einigung. München, 1963.; Reiner Schulze: Vom ius commune bis zum Gemeinschaftsrecht - das Forschungsfeld der Europäischen Rechtsgeschichte. In: Europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte - Ergebnisse und Perspektiven der Forschung. Berlin, 1991.; Dr. Bengt Beutler: Die Europäische Gemeinschaft- Rechtsordnung und Politik. Baden-Baden, 1979. 14-27.; Prof. Dr. Leontin-Jean Constantinesco: Das Recht der Europäischen Gemenschaften. Baden-Baden, 1977.

[3] Dante Alighieri: Über die Monarchie. Übersetzt und mit einer Einleitug versehen von Oskar Hubatsch. Heinemann, Berlin,1872.

[4] Pierre Dubois: De recuperatione Terre Sancte. Traite de politique générale. Publié d’apres le manuscrit du Vatica par Ch.-V. Langlois. –, Picard, Paris, 1891.

[5] Enea Silvio Piccolomini: Opera omnia. Basel 1551-1571: Libellus dialogorum de generalis concilii auctoritate et gestis Basileensium; Commentarius de rebus Basiliae gestis; Historia rerum Friderici III. imperatoris; Historia Bohemica – Descriptio de situ, moribus et conditione Germaniae; Pii II. Commentariirerum memorabilium, quae temporibus suis contigerunt; Asia; Europa.; J. Müller: Die Kirche und die Einigung Europas. Dokumentierte Darlegung. West-Ost Verlag, Saarbrücken, 1955.

[6] Ernst Schwitzky: Der Europäische Fürstenbund Georg von Podebrad, Marburg, 1907; R.H. Foerster (Hrsg.): Die Idee Europa 1300-1946. München, 1963, 43-50.; Hermann Markgraf: Über Georgs von Podiebrad Project eines christlichen Fürstenbundes zur Vertreibung der Türken aus Europa und Herstellung des allgemeinen Friedens innerhalb der Christenheit. In: Historische Zeitung Jhrg. 1869. Bd. 21, S. 245-304.

[7] Denkwürdigkeiten Maximilian von Bethune, Herzogs von Sully. Nach der neuesten und vollständigsten französischen Ausgabe übersetzt. 7. Bde. Orel, Gessner. Zürich 1783-86.

[8] Abbé de Saint-Pierre: Az örökbéke-tervezet rövid foglalata. Kriterion Könyvkiadó, Bukarest, 1979.; Bóka Éva: Az európai egységgondolat fejlõdéstörténete. Napvilág Kiadó. Bp., 2001. 57.

[9] Wilhelm Borner: Das Weltstaatsprojekt des Abbé de Saint-Pierre. Ein Beitrag zur Geschichte der Weltfriedensidee, Berlin, 1913. 5-7.; Eduard Hertz: Der Abbé de Saint-Pierre. In: Preussische Jahrbücher, Jahrg.:1888. Bd. 62. S 573-490.

[10] A Summary Account of Leibnitz’s Memoir, adressed to Lewis the Fourteenth, recommending to that Monarch the Conquest of Egypt, as conductive to the establishing a Supreme Authority over the Goverment of Europa. London, 1803.; Auszug aus Leibnitzen’s Memoir an Ludwig XIV., über die Eroberung von Aegypten zur Begründung der Obergewalt über die europäischen Regierungen. In: Minerva, Hrsg. V. Archenholz. Hamburg, 1804. Bd. I, S. 91-118., 334-368., 434-450.

[11] Johann Amos Comenius: De rerum humanarum emendatione consultatio catholica, ad genus humanum ante alios vero ad eruditos, religiosos, potentes Europae. Amsterdam, 1662.

[12] Abbé Castel de Saint-Pierre: Der Traktat vom ewigen Frieden, Köln,1712. Hrsg. u. mit einer Einleitung versehen von Wolfgang Michael. Deutsche Bearbeitung von Friedrich v. Oppeln-Bronikowszki. Hobbing. Berlin, 1922.

[13] Extrait du Projekt de paix perpetuelle de M. l’ Abbé de Saint-Pierre.-Rey. Amsterdam, 1761.; S: Kurt von Raumer: Ewiger Friede. Albert. Freiburg, 1953.

[14] Jeremy Bentham: Principles of international law. Edinburg, 1843. Vö.: Grundsätze für ein künftiges Völkerrecht und einen dauernden Frieden. Mit einer Einleitung. Hrsg. v. Oscar Kraus. Halle, 1915.

 

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